Diese Platz- und Spielordnung soll uns einen möglichst reibungslosen Spielbetrieb und eine ausgiebige Nutzung unserer Platzanlagen gewährleisten. Dabei sollen alle Mitglieder des TVK gleichberechtigt am Spielbetrieb teilnehmen. Die Platzordnung ist auch verfasst, damit unsere Platzanlagen geschont werden und die Unterhaltungskosten möglichst gering bleiben. Die Platz und Spielordnung ist für alle Mitglieder verbindlich.
1. Benutzung der Platzanlagen
1.1. Jedes aktive Mitglied des TVK, welches seinen Beitrag für die laufende Periode gezahlt hat, ist spielberechtigt. Über die Spielberechtigung entscheidet der Kassenwart.
1.2. Die Plätze dürfen nur bespielt werden, wenn sie in einem bespielbaren Zustand sind. Bestehen Zweifel an der Bespielbarkeit, ist der Entscheidung des Platzwartes, Sportwartes bzw. seines Stellvertreters folge zu leisten.
1.3. Vor Beginn eines Spieles sind die Plätze je nach Temperatur und Trockenheit einzusprengen. Trockene Plätze dürfen nicht bespielt werden. Die Plätze sind als trocken zu bezeichnen, wenn sie stauben oder ihre dunkelrote Farbe verlieren. Nach Beendigung eines Spieles sind die Plätze abzuziehen und die Linien mit dem Linienbesen abzufegen. Event. Entstandene Unebenheiten oder Schäden sind fachgerecht zu beseitigen oder den Platzwart bzw. den Sportwart zu melden. Bei schweren Beschädigungen ist der Platz bis zur Beseitigung zu sperren.
1.4. Plätze, Geräte und die übrigen Anlagen sind schonend zu behandeln. Für den ordentlichen Zustand der Plätze ist neben dem Platzwart jedes aktive Mitglied verantwortlich, das die Plätze benutzt.1.5. Vor dem Verlassen der Plätze müssen alle Geräte beiseite geräumt werden. Für das ordnungsmäßige Verschließen der Platzanlage und des Gerätehauses ist der letzte Spieler verantwortlich, der die Platzanlage verlässt.1.6. Aktive Jugendliche unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung erwachsener aktiver Mitglieder die Plätze bespielen. Für ein ordentliches und den Platz schonendes Verhalten der Jugendlichen ist das Mitglied, das den Jugendlichen mitbringt, voll verantwortlich.1.7. Kindern, die nicht aktiv am Tennisspiel teilnehmen ist wegen der Unfallgefahr der Aufenthalt innerhalb der Spielfeldanlage nicht gestattet. Der Verein übernimmt bei Nichteinhaltung dieser Regel keine Haftung.
2. Sportkleidung
Die Tennisplätze dürfen nur in Tennisschuhen und Sportschuhen ohne Absätze und scharfe Stollen oder Kanten betreten werden. Die Spielkleidung sollte dem Angebot der Tennissportkleidung entsprechend sein.
3. Spieldauer, Platzbelegung
3.1. Von allen Spielern wird soviel sportliche Fairness erwartet, dass ein reibungsloser Spielablauf für alle gewährleistet ist. Dabei sollen leistungsschwächere und neu eingetretene Vereinsmitglieder in den Spielbetrieb eingebaut werden.3.2. Die Spieldauer beträgt 30 Minuten, bei Doppelspielen kann der Platz die doppelte Zeit belegt werden.Bei starkem Andrang in der Platzbelegung wird empfohlen, sich möglichst zu Doppelspielen zusammenzufinden.3.3. Der oberste Grundsatz eines jeden Spielers bei der Platzbelegung ist, dass Spieler, die noch nicht gespielt haben, gegenüber solchen Spielern bevorrechtigt sind, die am gleichen Tag schon gespielt haben.3.4. Zeitlichen Vorrang haben vom Vorstand genehmigte Turniere, vom Sportwart genehmigte Forderungsspiele, die genehmigten Trainerzeiten , die Trainingszeiten der Turniermannschaften und der Jugendlichen in dieser Reihenfolge.3.5. Nach 17.00 Uhr haben aktive Erwachsenenspieler von Montag bis Freitag Vorrang vor Jugendlichen bis 18 Jahre.
4. Gäste
Gäste können eingeführt werden sofern freie Plätze zur Verfügung stehen. Die Höhe der Gastgebühr wird vom Vorstand festgelegt. Für die Zahlung der Gebühr ist das den Gast einführende Mitglied verantwortlich.